Entgeltabrechnung leicht gemacht! Mit der Fachrecherche im Lohn-Xpert haben Lohn-Profis ein starkes Tool für den Arbeitsalltag. Dank neuer KI-Technologien gibt es jetzt eine Pilotphase für noch schnellere Antworten auf Fragen rund um die Lohnbuchhaltung, erstmal für begrenzte Zeit. Erfahren Sie mehr.
Agenda ist Kundenchampion 2024! Ihr Vertrauen ist unser Erfolg. In einer repräsentativen Umfrage wurden wir zum Gesamtsieger gekürt – ausschließlich durch die Meinung unserer Kunden. Entdecken Sie, wie exzellenter Service Teil unserer DNA ist und warum wir diesen Titel mit Stolz tragen.
Das Wachstumschancengesetz, verabschiedet zur Stärkung der deutschen Wirtschaft, steht noch aus und könnte sich bis ins Frühjahr 2024 verzögern. Die Agenda-Software bietet eine zuverlässige Unterstützung, indem sie alle gesetzlichen Vorgaben fristgerecht integriert und automatisch korrigiert. Online-Seminare und Wissensangebote halten Sie auf dem neuesten Stand.
Das Bundesfinanzministerium hat ein neues Schreiben zur Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise veröffentlicht.
Der Lockdown des öffentlichen Lebens hat zur Folge: Wer kann, arbeitet aktuell von zuhause aus. Entgeltabrechner stellen sich in diesen Tagendie Frage, wie die Verteilung der Lohn- und Gehaltsdokumente am geschicktesten gelingt. Mit Agenda stellen Sie auch während der Pandemie die Lohn- und Gehaltsabrechnung zuverlässig zu – entweder digital in einem Cloud-Portal oder mithilfe des Lohn-Druckservice.
Das Coronavirus hat nicht nur Auswirkungen auf unsere Gesundheit und auf das gesellschaftliche Leben, sondern auch auf die Wirtschaft. Als Sofortmaßnahme können sich Unternehmen deshalb nun die bereits gezahlte Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020 erstatten lassen. Mit Agenda versenden Sie die berichtigte Sondervorauszahlung bequem aus der Software.
Das Bundesfinanzministerium hat Regelungen erlassen, die steuerliche Erleichterungen für die von der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen vorsehen. Die Finanzämter haben jetzt die Anweisung, Anträge auf Stundung und Herabsetzung der Steuervorauszahlungen schneller und unbürokratischer zu genehmigen.
Gerade bei der Entgeltabrechnung ändert sich durch die Corona-Krise viel. Arbeitnehmer sind in Quarantäne, Beschäftigte gehen in Kurzarbeit. Wir haben Ihnen einen Überblick zusammengestellt, welche Regelungen jetzt gelten. Wichtig für Sie: Mit Agenda Lohn- und Gehaltsabrechnung rechnen Sie Kurzarbeitergeld gemäß den neuen gesetzlichen Bestimmungen problemlos ab.