04. Februar 2021

Digitale Personalakte

Das müssen Unternehmer und Personaler wissen

Die digitale Personalakte – oft auch elektronische Personalakte genannt – ist Teil einer HR-Software. Sie steigert die Effizienz bei Verwaltungsarbeiten bis zu 15 Prozent und spart dem Unternehmen so erhebliche Kosten. 

Hier erfahren Sie, welche Aufwendungen Sie erwarten und ob sich die Einführung einer HR-Software lohnt:

1. Wann lohnt sich die Einführung der digitalen Personalakte?

Die Größe des Unternehmens ist für die Einführung der digitalen bzw. elektronischen Personalakte nicht ausschlaggebend. Vielmehr profitiert von ihr jede Personalabteilung, die auf strukturierte HR-Arbeit wert legt. 

Ihre Vorteile durch die Digitalen Personalakte:

  • Sie haben stets den Überblick über alle Personalakten.

  • Sie müssen nicht mehr auf die Jagd nach Schattenakten und verlorenen Dokumenten gehen.

  • Anfragen von Führungskräften und Geschäftsführung bedienen Sie innerhalb von Sekunden.

  • Sie verschaffen sich die Möglichkeit, auch im Home-Office oder von unterwegs auf alle Dokumente zuzugreifen.

Klingt nach der Personalarbeit Ihrer Träume? Das ist längst keine Utopie mehr, sondern bereits Realität in Unternehmen, die Ihr Personalwesen konsequent digitalisieren. Wie die Digitale Personalakte als Software funktioniert, können Sie hier nachlesen.

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Schon gewusst?

Die digitale Personalakte sorgt als Kernstück der HR-Software für Effizienzsteigerungen von bis zu 15 Prozent bei Verwaltungstätigkeiten. Das verschafft der HR-Abteilung endlich mehr Raum für strategische Themen wie Mitarbeiterentwicklung oder Employer Branding. Erfahren Sie in unserem neuen gratis Whitepaper, wie viel Zeit Sie konkret mit digitaler Personalarbeit sparen: Jetzt hier das Whitepaper herunterladen!

2. Was sind die Vorteile der digitalen Personalakte?

  • Einfache Ablage und Pflege
    Sie legen Dokumente aus Ordnern oder E-Mails bis zu viermal schneller ab als mit Papierakten – bequem per Drag-and-Drop oder Massenimport.

  • Schnelles Auffinden von Dokumenten
    Wer hat seine Datenschutzvereinbarung noch nicht abgegeben? Das erfahren Sie im Handumdrehen mit hilfreichen Suchfunktionen, die Ihnen den vollen Überblick verschaffen.

  • Leichte Gewähr des Datenschutzes
    Sie sind rechtlich immer auf der sicheren Seite. Über das Self-Service-Portal gewähren Sie Personen ganz gezielt Zugriff auf sensible Dokumente – ohne unsicheren E-Mail-Verkehr.

  • Zeitsparende Prozesse dank Self-Service-Portal
    Sie schicken Dokumente und Informationen sicher über die Cloud. So unterstützen Sie Führungskräfte dabei, sichere Entscheidungen zu treffen.

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3. Was kostet die digitale Personalakte?

Wer die digitale Personalakte einführen will, steht vor der Frage: Welche Kosten erwarten das Unternehmen? Sind unterm Strich Einsparungen möglich? Um die Ausgaben zu überschlagen, hilft die folgende Checkliste.

Investitionskosten:

  • Kaufpreis der Software
    Bei Mietpreismodellen fällt dieser Kostenpunkt weg.
  • Scankosten
    Papierdokumente müssen durch eigene Mitarbeiter oder einen Dienstleister digitalisiert werden.
  • Datenübernahme
    Daten aus Altsystemen müssen durch eigene Mitarbeiter oder einen Dienstleister übernommen werden.
    Die Agenda-Neukundenbetreuung begleitet Sie kostenlos bei der Datenübernahme.
  • Einarbeitung
    Die Schulung der HR-Mitarbeiter kostet Zeit und Geld.
    Mit den On-Demand-Seminaren von Agenda können Mitarbeiter ihre Schulung zeitlich ganz flexibel selbst durchführen.

Laufende Kosten digitale Personalakte für den Betrieb:

Die Einführung der digitalen Personalakte lohnt sich

Mit der digitalen Personalakte sparen Sie in der Personalarbeit sehr schnell sehr viel Zeit, so dass sich die Einführung bereits nach rund einem Jahr amortisiert. Auf lange Sicht spart die digitale Personalakte jedem Unternehmen bares Geld.

Beispielrechnung eines Unternehmens mit 100 Mitarbeitern und 10 Führungskräften:

Beispielrechnung Agenda
Beispielrechnung Agenda

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Schon gewusst?

12,5 Arbeitstage pro Jahr können mit der digitalen Personalakte eingespart werden. Und mit einem umfassend digitalisierten Personalwesen gewinnen Sie sogar ganze 2 Monate Arbeitszeit. Wie? Laden Sie jetzt unser Whitepaper herunter.

4. So einfach arbeiten Sie mit der digitalen Personalakte

Ob Sie von administrativen Aufgaben genervt sind oder Effizienz lieben: die 3 großen A der Bürokratie werden klickschnell abgearbeitet. Denn Ablage, Akteneinsicht und Aktenpflege erledigen Sie mit der digitalen Personalakte am Bildschirm, ohne vom Bürostuhl aufzustehen:

Wie funktioniert die Ablage mit der digitalen Personalakte?

Klingt banal, aber stimmt: Wenn Akten nicht mehr in Papierform abgelegt werden, sparen Sie sich mit der digitalen Personalakte einen Haufen Zeit.

Praxisbeispiel:

Sie haben einen neuen Vertriebs-Mitarbeiter eingestellt: Herrn Schüssler. Weil er mindestens die Hälfte des Monats vor Ort bei Kunden sein wird, soll er Ihre Poolfahrzeuge nutzen. Für die interne Freigabe brauchen Sie eine Kopie seines Führerscheins. Mit der digitalen Personalakte richten Sie alles ein, noch bevor Herr Schüssler in seinen ersten Arbeitstag startet. So kann er direkt loslegen und startet mit einem positiven Eindruck in seine neuen Aufgaben.

So geht’s:

  1. Mit dem Smartphone fotografiert Herr Schüssler seinen Führerschein.
  2. Er sendet Ihnen digital das Bild zu.
  3. Sie ziehen den Anhang per Drag-and-Drop in die Personalakte.
  4. Zuletzt setzen Sie eine Erinnerung am Dokument, dass Sie den Führerschein nach einem Jahr wieder anfordern.
  5. Speichern – fertig.

Ob zwei, drei oder beliebig viele Dokumente – der Prozess geht Ihnen immer spielend einfach von der Hand.

Wie funktioniert die Akteneinsicht mit der digitalen Personalakte?

Sparen Sie sich und den Vorgesetzten jede Menge Zeit. Mit der digitalen Personalakte stellen Sie Führungskräften die Unterlagen, die sie brauchen, in nur wenigen Minuten zu – ganz sicher über ein Self-Service-Portal.

Praxisbeispiel:

Die Teamleiterin Frau Jungbluth braucht Einblick in den Arbeitsvertrag von der Angestellten Frau Ahmann. Sie fragt die Unterlagen bei Ihnen an.

  1. Per Schlagwortsuche oder im Register finden Sie das entsprechende Dokument, das Frau Jungbluth sehen möchte.
  2. Mit einem Klick schicken Sie ihr die Informationen sicher über das Portal zu. Fertig.

Bei Agenda ist die Akteneinsicht besonders sicher. Denn hier ist eine automatische Löschfrist im Online-Portal gesetzt. Die Aktenkopie ist für Frau Jungbluth 30 Tage einsehbar. Danach wird das Dokument automatisch aus dem Account gelöscht.

Wie funktioniert die Aktenpflege mit der digitalen Personalakte?

Die digitale Personalakte beschleunigt den Prozess der Dokumentenpflege. Und für Mitarbeiter wird es viel einfacher, Unterlagen einzureichen.

Schritt 1

Sie werten die digitale Personalakte nach fehlenden Dokumenten aus und stellen fest, dass bei einem Mitarbeiter die Datenschutzvereinbarung fehlt.

Schritt 2

Aus der integrierten Vorlagenverwaltung erstellen Sie per Klick das Standarddokument. Der Name & die Anschrift werden automatisch eingefügt. Per Knopfdruck schicken Sie es ans Portal.

Schritt 3

Der Mitarbeiter holt sich das Dokument aus dem Self-Service-Portal. Unterschrieben schickt er die Datenschutzvereinbarung digital ein.

Schritt 4

Sie legen das Dokument einfach per Drag-and-Drop ab. Fertig.

Personalakte – Inhalt und Struktur

Welche Dokumente gehören in die digitale Personalakte?

Grundsätzlich gehören in die Personalakte alle für das Arbeitsverhältnis relevanten Unterlagen:

Bewerbungsunterlagen

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Personalfragebögen

Dokumente zum Beschäftigungsverhältnis

  • Arbeitsverträge
  • Beförderungen
  • Leistungsbeurteilungen
  • Arbeitszeugnisse
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
Sonstige Unterlagen
  • Bilder von Mitarbeitern
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
  • Anträge und Genehmigungen (Urlaub, Dienstreisen, Fortbildungen etc.)
  • Pfändungen und Darlehen
  • Schriftwechsel zwischen dem Arbeitgeber und den Mitarbeitern
  • Berichte über Werksunfälle

Steuerrelevante Unterlagen

  • Angaben zur Sozialversicherung
  • Vereinbarungen zur Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen
  • Jahresmeldungen

Unterlagen zur Vergütung

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Bankdaten

In Agenda Personalwesen werden steuerrelevante und zur Vergütung gehörende Unterlagen ganz automatisch in der Anwendung Lohn- und Gehaltsabrechnung archiviert.

Was gehört nicht in die digitale Personalakte?

Manche Unterlagen dürfen aus rechtlichen Gründen gar nicht oder nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers in die Personalakte aufgenommen werden:

  • Profile der sozialen Netzwerke
  • Ärztliche Unterlagen
  • Listen über Krankheitstage
  • Angaben zur Nationalität, Religionszugehörigkeit oder sexueller Orientierung
  • Graphologische oder psychologische Gutachten

Generell ist das Führen von Geheimakten oder Schwarzakten über Mitarbeiter ohne deren Kenntnis verboten.

Welche Ablagestruktur ist für die digitale Personalakte geeignet?

Speichern Sie verschiedene Dokumententypen in übergeordneten Registern – ähnlich wie bei der Papierablage – in einem Ordner, wo Sie mit Trennblättern arbeiten. Dadurch ist jedem Bearbeiter sofort klar, wo er ein Dokument ablegen muss und wo er es wiederfindet. Diese Aufteilung hat sich bewährt:

  • Personalien: Mitarbeiterbogen, Schriftverkehr
  • Qualifikationen: Bewerbung, Weiterbildungen
  • Beurteilungen: Zeugnisse, Abmahnungen
  • Verträge: Arbeitsverträge, Kündigungen
  • Jahresgespräche: Protokolle der Mitarbeitergespräche

In der digitalen Personalakte von Agenda sind diese und weitere Register bereits vorangelegt. Sie können die Struktur aber auch ganz nach Ihrem Bedarf anpassen.

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Schon gewusst?

Landet ein Dokument doch mal im falschen Ordner, ist es per Schlagwort- oder Volltextsuche ganz leicht wiederzufinden. Die Suche nach einem falsch abgelegten Papierdokument hingegen kann Stunden in Anspruch nehmen.

5. Rechtssicherheit mit der digitalen Personalakte

Aufbewahrungs- und Löschfristen

Um DSGVO-konform zu arbeiten, richten Sie je nach Dokumentenart Routinen für die Löschung ein. So wird sichergestellt, dass Fristen bei Dokumenten, die nach einer gewissen Zeit gelöscht werden müssen, nicht vergessen werden.

Originale

Auch mit einer digitalen Lösung sollten wichtige Originaldokumente wie etwa Arbeitsverträge und Vertragsänderungen weiterhin in Papierform aufbewahrt werden. Denn: Bei einem Rechtsstreit über die Richtigkeit dieser Unterlagen lässt sich nur mit den Originalen ein Urkundenbeweis führen. Scans privater Urkunden sind laut Rechtsprechung keine Urkunden im Sinne der Paragrafen 415 ff. ZPO.
Bevor Sie alle digitalisierten Papierdokumente vernichten, muss klar sein, welche Dokumente Sie weiterhin in Papierform brauchen. Als Faustregel gilt: zumindest der Arbeitsvertrag (inkl. aller Änderungen) und die Kündigung müssen im Original vorliegen. Klären Sie das jedoch im Vorfeld juristisch ab.

Einwilligungserklärungen

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist – außerhalb von § 26 BDSG und Art. 88 DSGVO – nur möglich, wenn die Arbeitnehmer einwilligen. Die Einwilligung muss dabei freiwillig erfolgen. Können Arbeitnehmer im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses wirklich freiwillig entscheiden oder fühlen sie sich gezwungen, die Einwilligung zu erteilen? Diese Frage kann durchaus kritisch gesehen werden. Deshalb werden an eine wirksame Einwilligung gewöhnlich strengere Anforderungen gestellt. Zum einen sollten sich Mitarbeiter frei fühlen, ihre Einwilligung auch nicht zu erteilen – ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen. Zum anderen ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter auf den Zweck der Datenspeicherung hinzuweisen.

Was ist dabei zu beachten?

  • Die Einwilligung muss seit Inkrafttreten der DSGVO nicht mehr (handschriftlich) vorliegen; dennoch ist die Schriftform aus Beweiszwecken zu empfehlen.
  • Die Einwilligung darf Teil des Arbeitsvertrags sein, muss aber besonders klar gekennzeichnet werden.
  • Eine Personalakte darf nur gesetzlich vorgeschriebene Dokumente enthalten, es sei denn, der betroffene Arbeitnehmer hat seine Einwilligung zur Ablage weiterer Unterlagen gegeben.
  • Sensible Informationen dürfen nur nach der Einwilligungserklärung gespeichert werden.

Pflichtdokumente

Die digitale Personalakte erleichtert es, Unterlagen stets vollständig zu halten. Personalverantwortliche legen dazu fest, welche Dokumente für jede Akte verpflichtend sind. So können Sie mit wenigen Klicks jederzeit eine Vollständigkeitsüberprüfung durchführen. Sie sehen auf einen Blick, welche Pflichtdokumente fehlen oder neu angefordert werden müssen.

Mitbestimmung durch den Betriebsrat

Gibt es einen Betriebsrat, sollte dieser frühzeitig in Planungen eingebunden werden. Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht, wenn es bei der Einführung der digitalen Personalakte um Führungsrichtlinien (Einführung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze) geht. Gleiches gilt, wenn die Einführung der digitalen Personalakte eine technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens bzw. der Leistung von Mitarbeitern nach sich zieht. Liegt eine Betriebsvereinbarung vor, ist in Abstimmung mit dem Betriebsrat die Einführung der digitalen Personalakte für alle Mitarbeiter gleichzeitig möglich.
Ansonsten darf der Betriebsrat auf Wunsch einzelner Mitarbeiter zur Einsicht der eigenen Personalakte hinzugezogen werden. Der Betriebsrat selbst hat aber kein Recht auf die Einsicht von Personalakten.

Heikles Thema: Abmahnung

Grundsätzlich gibt es für eine Abmahnung keine Verjährung. Das heißt, sie bleibt bestehen und verliert ihre Gültigkeit nicht nach einer bestimmten Zeit. Somit kann eine Abmahnung theoretisch dauerhaft in der Personalakte verbleiben.

Sollte der Arbeitnehmer mit der Abmahnung jedoch nicht einverstanden sein, kann er sich jederzeit dagegen zur Wehr zu setzen. Hierzu gibt es keine Fristen. So kann er verlangen, dass eine von ihm verfasste Gegendarstellung zur Personalakte hinzugefügt wird. Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, falsche Eintragungen in der Personalakte entfernen oder berichtigen zu lassen. Eine unrichtige Abmahnung muss der Arbeitgeber also aus der Personalakte nehmen.

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6. Die digitale Personalakte und Datenschutz

Datenschutzrichtlinien

Aufsichtsbehörden nehmen Unternehmen nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO in die Pflicht, datenschutzkonformes Verhalten im Ernstfall zu belegen. Verarbeiten Firmen personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO direkt, müssen sie das ihren Mitarbeitern gegenüber dokumentiert erklären.

Folgende Punkte müssen in der Erklärung enthalten sein:

  • Kontaktdaten des Auftraggebers im Unternehmen
  • ggf. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  • Zweck der Datenerhebung
  • ggf. Empfänger und Kategorien der Daten
  • Dauer der Aufbewahrung (Löschfristen)
  • Auskunfts- und Widerspruchsrecht

Darüber hinaus sollten Unternehmen je nach Fall prüfen, ob sie weitere Angaben gemäß Art. 13 und 14 DSGVO nennen müssen.

Schon gewusst?

Beim Verstoß gegen die DSGVO-Regelungen können Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Vorjahresumsatzes drohen.

Zugriffsrechte

Bei den Zugriffsrechten kommt der Aspekt Sicherheit mit der digitalen Personalakte richtig zum Tragen – besonders im Vergleich zur Papierakte. Im hektischen Arbeitsalltag kann nie ausgeschlossen werden, dass ein Papierdokument in unbefugte Hände gerät. Mit der elektronischen Personalakte ist das so gut wie unmöglich. Denn die HR-Abteilung legt Zugriffs- und Bearbeitungsrechte fest. Ein hochsicheres Online-Portal schließt unbefugte Zugriffe aus. So ist der Datenschutz nach höchsten Standards gewährleistet.

Wichtig bei der Einführung der digitalen Personalakte

Es ist darauf zu achten, dass nur ein ausgewählter Mitarbeiterkreis mit dem Einscannen von Papierakten betraut wird. Mitarbeiter anderer Abteilungen, die zwar das nötige Knowhow und die technische Ausstattung haben, dürfen die Digitalisierung von Dokumenten nicht übernehmen.

Rechenzentrum

Verschlüsselte Datenübertragung und -speicherung ist ein absolutes Muss. Bei der Auswahl des Anbieters sollten Sie darauf achten, in welchen Ländern und damit nach welchen Gesetzen die Daten gespeichert werden. Der Privacy-Shield-Vertrag, der bisher die Datenspeicherung zwischen den USA und der EU regelte, wurde 2020 vom EuGH gekippt. Darum gilt mehr denn je: Personenbezogene Daten sollten innerhalb der Europäischen Union gespeichert werden. Die meisten außereuropäischen Länder gelten als datenschutzrechtlich kritisch bzw. unsicher.
Grundsätzlich können Sie nichts falsch machen, wenn Sie für die Cloud-Archivierung ein Unternehmen mit Rechenzentrumsbetrieb in Deutschland wählen. Denn dieses unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht – mit strengsten Sicherheitsvorkehrungen und Zertifizierungen.

Das Rechenzentrum von Agenda erfüllt mit dem Standort in Deutschland höchste Sicherheitsstandards.

Außerdem sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Gesicherter VPN-Tunnel
  • Sichere Identifikation und Autorisierung der Benutzer
  • Verschlüsselung der Dokumente auf dem Server
  • Spezielle Ablageformate für rechtssichere Archivierung
  • Storage- und Backup-Systeme
  • Datenaufbewahrung in zwei aktiven, räumlich voneinander getrennten Rechenzentren, die einen Ausfall im Brandfall verhindern
  • Zertifikate von spezialisierten und unabhängigen Prüforganisationen wie dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik oder der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen

Diese Zertifikate hat ein hochsicheres Rechenzentrum – wie das von Agenda:

ISO-Zertifikat
ISO-Zertifikat
Zertifikat PCI DSS - Zertifikat
Zertifikat PCI DSS - Zertifikat

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7. So klappt die reibungslose Einführung der digitalen Personalakte

1. Bereinigen Sie die Akten
Machen Sie eine Liste mit allen in den Personalakten enthaltenen Dokumenten. Legen Sie fest, welche Inhalte nicht mehr notwendig oder aufbewahrungspflichtig sind.

2. Klären Sie die Zuständigkeiten
Wer ist für die technische Seite verantwortlich? Wer für das Projektmanagement? Wer scannt und kommuniziert ggf. mit Dienstleistern? Wer digitalisiert neu hinzukommende Papier-Dokumente? Nicht zu vergessen: Der Betriebsrat muss rechtzeitig eingebunden werden.

3. Wählen Sie die passende Software
Erfüllt sie alle nötigen Datenschutz- und Datensicherheitskriterien? Bietet sie eine passende Dokumentenstruktur mit einer bequemen Volltext-, Register- und Schlagwortsuche? Wie können Sie Dokumente auswerten und aus der Akte bereitstellen?

Mit Agenda Personalmanagement sind alle diese Punkte auf einen Schlag abgedeckt.

4. Bestimmen Sie die Aktenstruktur
Beschäftigen Sie sich im Vorfeld mit dem Aufbau des Aktensystems. Hinterlegen Sie in den Metadaten der Dokumente Schlagwörter, bspw. Erstelldatum oder Mitarbeiternummer. So gewährleisten Sie eine bessere Auffindbarkeit der Unterlagen.

Noch einfacher geht es mit Agenda, wo die Strukturen bereits als Standard vorgefertigt sind und Sie diese nur noch befüllen müssen.

5. Legen Sie Zugriffsrechte fest
Bestimmen Sie, wer aus der HR-Abteilung auf welche Personalnummern zugreifen kann und ob sie die Akten nur einsehen oder auch bearbeiten dürfen.

6. Organisieren Sie das Einscannen
Je nach Umfang der Akten, scannen Sie die Dokumente inhouse oder beauftragen einen Dienstleister. Dienstleister sollten den Prozess dokumentieren und bei allen Schritten die Datenschutzbestimmungen berücksichtigen. Insbesondere, wenn Akten transportiert oder gelagert werden.

7. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter
Zeigen Sie Ihren Mitarbeitern an praktischen Beispielen, wie die digitale Personalakte funktioniert und wie genau sie den Alltag erleichtert. So steigern Sie die Akzeptanz für die neue Lösung.

Agenda bietet Neukunden kostenlos für 1 Jahr On-Demand-Seminare an, die Ihre HR-Mitarbeiter in die Software einführen. Damit integrieren sie die Schulung selbstständig und flexibel in ihren Arbeitsalltag.

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8. Wie ist die Digitale Personalakte in der HR-Software integriert ?

Die digitale Personalakte ist sehr viel mehr als ein bloßes Dokumenten-Management-System. Ihre volle Wirkung entfaltet sie, wenn Sie die Akte als zentralen Bestandteil Ihres digitalen Personalmanagements nutzen. Erst dann profitieren Sie voll und ganz von den Vorteilen eines integrierten Systems: in Form eines lückenlosen Überblicks und maximal effizienter Personalprozesse.

Verknüpfen Sie die digitale Personalakte mit einem Self-Service-Portal

So eröffnen sich hocheffiziente Kommunikationsmöglichkeiten: Sie übermitteln Dokumente unter höchsten Sicherheitsstandards. Informationen teilen Sie schnell und unkompliziert aus den Anwendungen heraus. Gleichzeitig behalten Sie die Kontrolle, wer worauf zugreifen darf und welche Zugriffe und Änderungen erfolgt sind.

So einfach kann’s sein: Eine Info per E-Mail und das Glöckchen im Self-Service-Portal von Agenda zeigt an, dass Dokumente von der HR-Abteilung für den Mitarbeiter bereitstehen.
So einfach kann’s sein: Eine Info per E-Mail und das Glöckchen im Self-Service-Portal von Agenda zeigt an, dass Dokumente von der HR-Abteilung für den Mitarbeiter bereitstehen.

Nutzen Sie die digitale Personalakte in Verzahnung mit einem professionellen Personalmanagement-System

So profitieren Sie von einer übersichtlichen Dokumentenverwaltung und aussagekräftigen Auswertungen. Sie setzen sich Erinnerungen für Fristen und haben damit alle Prozesse im Blick.

Alle Aufgaben und Termine in einer Übersicht: Die Personalfachkraft hat alle Fristen im Blick, sobald sie Agenda Personalmanagement öffnet.

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Machen Sie jetzt den ersten Schritt zum digitalen Personalwesen

Denn von der digitalen Personalakte profitiert jeder im Unternehmen – vor allem dann, wenn sie nahtlos in Ihr digitales Personalmanagement integriert ist. Alle Perspektiven zusammengefasst, erzielen Sie damit eine Menge Vorteile:

HR-Mitarbeiter

  • Erfüllen DSGVO-Anforderungen

  • Alle Dokumente immer im Überblick

  • Mehr Zeit für Themen wie Recruiting oder Employer Branding etc.

Führungskräfte

  • Schneller Zugriff auf Personaldokumente

  • Bessere Basis für Entscheidungen

  • Kein Ausdrucken, keine Schattenakten

Mitarbeiter

  • Schneller Zugriff auf Infos und Dokumente

  • Bequeme Übergabe von Dokumenten

  • Sicherheit der persönlichen Daten

Nutzen Sie die Chance auf eine persönliche und individuelle Beratung mit unseren Software-Experten. In nur 15 Minuten Ihrer Zeit erfahren Sie, wie Sie bis zu 12,5 Arbeitstage pro Jahr sparen.

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Agenda Personalmanagement
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