24. Januar 2022

Die Beratungsleistung, die fast jeder Mandant braucht und die Sie ihm einfach bieten können

In unserem Artikel „Mit nur drei einfachen Schritten starten Sie erfolgreich ins Beratungsgeschäft durch.“ haben Sie gelernt:

  • warum sich das Beratungsgeschäft lohnt,
  • wie Sie die Zeit für zusätzliche Beratung schaffen
  • und wie Sie mit der angepassten BWA eine aussagekräftige Beratungsgrundlage erstellen.

Erfahren Sie nun, wie Sie vielen Ihrer Mandanten auf dieser Grundlage zu mehr Erfolg verhelfen – und das bei minimalem Aufwand. Denn alles, was Sie dafür tun müssen, ist, Ihre Mandanten über die Bedeutung bereits bestehender Zahlen aufzuklären. Bei dem Großteil Ihrer Mandanten reichen vermutlich schon die absoluten Basics:

1. Zeigen Sie Ihrem Mandanten, dass er einen Gewinnbedarf hat

Ja, Sie haben die Überschrift richtig gelesen. Für viele Unternehmen ist der Gewinn das, was am Ende des Jahres übrigbleibt. Dabei haben viele sogar das konkrete Ziel, keinen allzu hohen Gewinn zu erwirtschaften, um möglichst wenig Steuern zahlen zu müssen.

Dieses Vorgehen lässt jedoch außer Acht, dass die Höhe des Gewinns auch maßgeblich für die wirtschaftliche Sicherheit von Unternehmen und Privatperson ist. Ein hohes Eigenkapital, regelmäßige private Rücklagen u. v. m. erzeugen einen regelrechten Gewinnbedarf, der auch bei Kreditgebern wichtig ist. Damit Ihr Mandant in Zukunft erfolgsorientierter wirtschaften kann, ermitteln Sie im ersten Schritt den Gewinnbedarf.

Ihre Serviceleistung:
Sie informieren Ihren Mandanten über die Notwendigkeit des Gewinnbedarfs, stellen ihm entsprechende Muster zur Verfügung, in denen Unternehmenszahlen, Steuern und private Aufwendungen zusammengetragen werden, und helfen ihm beim Ausfüllen. So bleibt der Prozess stets nachvollziehbar und fördert das Vertrauen.

2. Ermitteln Sie den Umsatz, den Ihr Mandant für seinen Gewinnbedarf braucht

Aufbauend auf dem Gewinnbedarf kann nun ermittelt werden, wieviel Umsatz das Unternehmen mindestens erzielen sollte, um diesen zu erreichen. Dafür stellen Sie die aktuelle Kostenstruktur des Unternehmens auf – unter Berücksichtigung des Vorjahres sowie Annahmen zum kommenden Jahr. Jetzt addieren Sie diese Kosten mit dem Gewinnbedarf. Heraus kommt der Rohertrag. Diesen Rohertrag setzen Sie nun ins Verhältnis zum Umsatz und errechnen die Rohertragsquote. Von dieser aus kommen Sie dann schnell zum Mindestumsatz:

Rohertrag / Rohertragsquote x 100 = Mindestumsatz

Achtung:
Nehmen Sie sich hier Zeit für Ihre Mandanten, da für viele der Rechenweg zum Mindestumsatz schwer nachzuvollziehen ist. Dieser Schritt ist jedoch essenziell für die gezielte Erfolgsberatung.

3. Finden Sie Möglichkeiten, das neue Umsatz-Ziel zu erreichen

Die letzten Fragen, die sich Ihnen nun stellen, sind: Wieviel Mehrumsatz muss mein Mandant im Vergleich zum Vorjahr erwirtschaften, um den gewünschten Mindestumsatz zu erreichen? Und wie kann dieser erreicht werden?

Auch hier kann erneut die individuelle BWA zu Rate gezogen werden. Denn haben Sie die verschiedenen Posten einmal aufgeschlüsselt, ermitteln Sie schnell, welche Waren eine besonders hohe Rohertragsquote erzielen, sodass sich der Fokus auf deren Vermarktung lohnt. Gleichermaßen identifizieren Sie weniger rentable Segmente und können auch hier entsprechend nachjustieren. In dieser Phase der Beratung ziehen Sie auch Vermarktungsspezialisten und Marketer hinzu, die letztlich dazu beitragen müssen den gewünschten Mehrumsatz zu erreichen.

Sie können nur gewinnen

Als derartiger Gewinnfaktor für Ihren Mandanten wird er sich noch stärker an Sie gebunden fühlen. So verhindern Sie auch, dass Ihr Mandant zu einer größeren Kanzlei abwandert, die mittlerweile zunehmend Ihr Beratungsangebot ausbauen. Außerdem sichern Sie so den langfristigen Erfolg Ihrer Mandanten und damit Ihre zentrale Einnahmequelle.
Eine Win-win-Situation für beide – Berater und Mandant.

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