11. Juli 2025

Optimal geschützt – dank Berufshaftpflichtversicherung

Worauf es für Kanzleigründer und -käufer ankommt

Wer als Steuerberater eine Kanzlei gründet oder übernimmt, trägt große Verantwortung – und geht damit auch erhebliche Risiken ein. Ein einziger Fehler in der Beratung kann schnell Schäden in existenzbedrohender Höhe verursachen. Damit Sie und Ihre Mandanten geschützt sind, schreibt der Gesetzgeber die Berufs­haftpflicht­versicherung (Vermögensschadenhaftpflicht) zwingend vor.

Weichenstellung beim Start in die Selbst­ständig­keit

Sowohl bei der Gründung als auch beim Kauf einer Kanzlei ist ein optimaler haftungs- und versicherungs­technischer Schutz unverzichtbar. Setzen Sie sich deswegen von Anfang an intensiv mit einer möglichen Haftung aus beruflichen Fehlern auseinander. Denn ohne gültige Police droht sogar der Widerruf Ihrer Bestellung als Steuerberater (§ 67 StBerG).

Das Verstoßprinzip: Schutz muss von Anfang an stimmen

In der Vermögens­schaden­haftpflicht gilt das sogenannte Verstoßprinzip: Entscheidend ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Beratungsfehlers, nicht im Zeitpunkt der Schadenmeldung.
Das heißt: Passiert ein Fehler heute, hilft es nicht, die Deckung erst morgen zu erhöhen. Ihre Police sollte deshalb bereits beim Kanzleistart ausreichend hoch abgeschlossen sein. Dabei gibt der Gesetzgeber bereits Mindest­versicherungssummen vor:

  • 250.000 € pro Schadensfall für Einzelkanzleien und Steuerberater in Anstellung
  • 500.000 € pro Schadensfall für Berufsausübungsgesellschaften ohne Haftungsbeschränkung (z. B. GbR, einfache Partnerschaft, OHG)
  • 1.000.000 € pro Schadensfall für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z. B. Steuerberatungs-GmbH, AG, PartG mbB, GmbH & Co. KG mit eingezahltem Kapital)

Übrigens: Seit 2022 müssen alle Gesellschaftsformen eigenständig versichert sein. Eine Mitversicherung über die Policen einzelner Partner reicht nicht mehr aus.

Worauf Sie bei der Police achten sollten

Neben der Rechtsform spielen weitere Faktoren eine Rolle für die richtige Höhe des Versicherungsschutzes:

  • Größe und Struktur Ihrer Kanzlei
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Spezialisierungen (z. B. internationale Steuerberatung, Lohnabrechnung)
  • Nutzung von AGB mit Haftungsbegrenzungen
  • Geplante Tätigkeiten im Ausland

Manche Versicherer bieten inzwischen Zusatzbausteine an, beispielsweise für Datenschutzverletzungen oder Cyber-Risiken. Prüfen Sie, ob diese für Ihre Kanzlei sinnvoll sind.
Tipp: Konsultieren Sie schon in der Gründungsphase einen Spezialisten für Berufs­haftpflicht­versicherungen.

Typische Ausschlüsse und aktuelle Recht­sprechung

Achtung: Nicht jeder Schaden ist versichert. Klassische Ausschlüsse betreffen etwa wissentliche Pflichtverletzungen oder das eigene unternehmerische Risiko. Ein BGH-Urteil von 2023 stellte klar: Übernimmt ein Steuerberater z. B. als Treuhänder Aufgaben mit unternehmerischer Entscheidungsfreiheit, kann der Versicherer den Schutz verweigern. Reine Beratungs- oder Überwachungs­funktionen sind dagegen gedeckt. Auch neue Haftungsrisiken – etwa durch digitale Tools oder KI-gestützte Auswertungen – sollten bei der Wahl der Versicherung berücksichtigt werden.

Kanzleiübernahme/-kauf: Genaue Prüfung der bestehenden Versicherung

Bei Übernahme oder Kauf einer Kanzlei gelten prinzipiell die gleichen Grundsätze wie für die Gründung. Je nach vertraglicher Konstellation übernehmen Sie die bestehende Versicherung oder schließen eine neue ab.

Worauf sollten Sie bei der Kontrolle der bestehenden Versicherung achten?
Prüfen Sie zunächst die bestehende Police und analysieren Sie die bisherige Schadenhistorie. Falls die Deckung für vergangene Verstöße nicht ausreicht, kann eine rückwirkende Höherversicherung sinnvoll sein. Damit schließen Sie mögliche Lücken und vermeiden, dass ein alter Beratungsfehler plötzlich zu einer existenzbedrohenden Haftung führt.

Mit Blick nach vorn sollte die Versicherungssumme immer am Tätigkeitsprofil der Kanzlei ausgerichtet sein. Umfang, Spezialisierungen und die gewählte Rechtsform bestimmen, ob höhere Deckungssummen oder zusätzliche Bausteine im Versicherungsschutz erforderlich sind.

Auch die Art des Kanzleierwerbs spielt eine Rolle: Share Deal oder Asset Deal haben unterschiedliche Auswirkungen auf Haftung und Absicherung. Aufgrund des Verstoßprinzips sind Verstöße des Verkäufers grundsätzlich über dessen bisherige Police gedeckt – es sei denn, der Vertrag sieht ausdrücklich anderes vor. Um hier rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, beim Erwerb einen fachkundigen Anwalt einzubeziehen.

Fazit

Die Berufshaftpflicht ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist Ihr Rückhalt im Ernstfall. Wer schon beim Start auf die richtige Absicherung setzt, schafft Ruhe, Sicherheit und Freiraum für das Wesentliche: eine erfolgreiche Kanzlei mit zufriedenen Mandanten.

Und natürlich: Die Berufshaftpflicht ist nur eine von vielen Fragen, die sich bei der Kanzleigründung stellen. Von Rechtsform über Finanzierung bis hin zu Software und Organisation – Antworten und praktische Unterstützung finden Sie im Agenda Gründerpaket.

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