28. Juli 2025

Sorgenfreie Gründung dank Sozietät? – Vor- und Nachteile eines Zusammenschlusses

Der Trend zur Sozietät ist in der Steuerberatungsbranche deutlich zu erkennen. Zwar arbeiten viele Berufsträger noch als „Einzelkämpfer“, doch die Zahl der Zusammenschlüsse wächst stetig. Woran liegt das – und lohnt sich diese Form der Kanzleigründung für Sie?

Was ist eine Sozietät?

Unter einer Sozietät versteht man einen Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Berufsträger – im Steuerbereich in der Regel Steuerberater – zur gemeinsamen Berufsausübung unter einer einheitlichen Kanzleibezeichnung. Die Partner teilen sich Mandanten, Infrastruktur, Personal und Verantwortung. Eine Sozietät kann in verschiedenen Rechtsformen bestehen, etwa als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnerschaftsgesellschaft. Ziel ist es, Kompetenzen zu bündeln, Kosten zu teilen und ein breiteres Leistungsangebot zu schaffen.

Das spricht für eine Sozietät:

Breiteres Leistungsangebot

Das deutsche Steuerrecht ist komplex – und wird es wohl auch bleiben. Entsprechend vielfältig ist der Beratungsbedarf Ihrer Mandanten. Gemeinsam mit einem Partner können Sie ein breiteres Leistungsspektrum anbieten und sich klar von Wettbewerbern abheben.

Optimal ist es, wenn Sie sich fachlich ergänzen: Unterschiedliche Schwerpunkte ermöglichen es, verschiedene Branchen oder Spezialthemen gezielt zu betreuen.

Auch interprofessionelle Sozietäten sind seit der Berufsrechtsreform 2022 leichter möglich: Steuerberater dürfen sich nicht nur mit Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern, sondern mit allen Freien Berufen zusammenschließen – zum Beispiel mit Unternehmensberatern oder Architekten. Das eröffnet neue Perspektiven und kann die Beratung für Mandanten noch attraktiver machen.

Entlastung im Kanzleialltag

Gesetzesänderungen, Digitalisierung, Fachkräftemangel – der Kanzleialltag wird immer anspruchsvoller. Ein Sozius kann Aufgaben übernehmen, Sie vertreten und für mehr Flexibilität sorgen. Ob Krankheit oder Urlaub: Ihre Mandanten und Mitarbeiter haben stets eine kompetente Ansprechperson, und offene Vorgänge bleiben nicht liegen.

Fachlicher Austausch als Gewinn

Von der Vertragsgestaltung bis zum Umgang mit schwierigen Mandanten – in einer Sozietät haben Sie immer jemanden zum Austausch. Das kann nicht nur fachlich, sondern auch menschlich entlastend wirken. Regelmäßige Gespräche fördern neue Ideen und helfen, Herausforderungen gemeinsam zu lösen.

Das spricht gegen eine Sozietät:

Gemeinsame Entscheidungen und Kompromisse

Mit dem Steuerberater-Titel erfüllen sich viele den Traum der eigenen Kanzlei – nach eigenen Vorstellungen. In einer Sozietät treffen Sie unternehmerische Entscheidungen jedoch immer gemeinsam. Das erfordert Kompromissbereitschaft und klare Absprachen.

Potenzial für Konflikte

Die Wahl des richtigen Partners ist entscheidend. Unterschiedliche Vorstellungen zu Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen oder Führungsstil können den Kanzleialltag belasten. Ein schriftlicher Sozietätsvertrag mit klaren Regeln zu Zuständigkeiten, Entscheidungswegen und Konfliktlösungen ist daher unerlässlich.

Potenzial für Konflikte

Gleiche Vergütung für gleiche Leistung? In der Praxis oft schwer messbar. Subjektives Ungerechtigkeitsempfinden kann schnell zu Spannungen führen. Klare Absprachen zur Gewinnverteilung im Gesellschaftsvertrag sind hier besonders wichtig.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in aller Kürze

Rechtsformen: Eine Sozietät kann heute in verschiedenen Formen gegründet werden – klassisch als GbR oder Partnerschaftsgesellschaft, aber auch als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) oder als Kapitalgesellschaft. Jede Form hat eigene Haftungs- und Formalitätsregeln.

Haftung: In der GbR haften Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. In der PartG mbB ist die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt (bei entsprechender Versicherung).

Kammerpflichten: Viele Berufs­ausübungs­gesellschaften müssen bei der Steuerberaterkammer anerkannt oder registriert werden. Bei klassischen Sozietäten aus bestimmten Berufen ist das oft nicht nötig. Seit 2025 entfällt die doppelte Kammermitgliedschaft in interprofessionellen Sozietäten – ein bürokratischer Vorteil für gemischte Kanzleien. Damit müssen Steuerberater in solchen Gesellschaften nicht mehr parallel Mitglied in einer weiteren Kammer (z. B. der Rechtsanwaltskammer) sein und dort Vollbeiträge zahlen.

Fazit

Die Sozietät bietet Teamplayern viele Chancen: ein breiteres Angebot, Entlastung im Alltag und fachlichen Austausch. Wer hingegen Wert auf völlige Entscheidungsfreiheit legt, wird mit einer Sozietät möglicherweise nicht glücklich. 

Wägen Sie die Vorteile und Risiken sorgfältig ab – und legen Sie die Spielregeln im Gesellschaftsvertrag klar fest. So schaffen Sie eine solide Basis für eine erfolgreiche gemeinsame Kanzleigründung.

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