Wer die Lohnabrechnung auslagert, gibt die Arbeit ab, nicht die Verantwortung. Warum § 8 BVV beim Arbeitgeber bleibt, was ab 2027 als Ablage reicht und wer im Prüfungsfall liefern muss.
Unternehmen müssen heute schneller denn je fundierte Entscheidungen treffen. Erfahren Sie in „Innovation Deutschland" auf WELT Online, wie moderne Software und Automatisierung das Rechnungswesen verändern und aktuelle Zahlen zum entscheidenden Erfolgsfaktor machen.
Agenda zählt damit auch 2026 zu den 50 wachstumsstärksten mittelständischen Unternehmen im Freistaat. Mit der Auszeichnung würdigt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Unternehmen, die in den vergangenen fünf Jahren sowohl ihren Umsatz als auch ihre Beschäftigtenzahl überdurchschnittlich steigern konnten.
Der Lockdown des öffentlichen Lebens hat zur Folge: Wer kann, arbeitet aktuell von zuhause aus. Entgeltabrechner stellen sich in diesen Tagen die Frage, wie die Verteilung der Lohn- und Gehaltsdokumente am geschicktesten gelingt. Mit Agenda stellen Sie auch während der Pandemie die Lohn- und Gehaltsabrechnung zuverlässig zu – entweder digital in einem Cloud-Portal oder mithilfe des Lohn-Druckservice.
Das Coronavirus hat nicht nur Auswirkungen auf unsere Gesundheit und auf das gesellschaftliche Leben, sondern auch auf die Wirtschaft. Als Sofortmaßnahme können sich Unternehmen deshalb nun die bereits gezahlte Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020 erstatten lassen. Mit Agenda versenden Sie die berichtigte Sondervorauszahlung bequem aus der Software.
Das Bundesfinanzministerium hat Regelungen erlassen, die steuerliche Erleichterungen für die von der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen vorsehen. Die Finanzämter haben jetzt die Anweisung, Anträge auf Stundung und Herabsetzung der Steuervorauszahlungen schneller und unbürokratischer zu genehmigen.
Gerade bei der Entgeltabrechnung ändert sich durch die Corona-Krise viel. Arbeitnehmer sind in Quarantäne, Beschäftigte gehen in Kurzarbeit. Wir haben Ihnen einen Überblick zusammengestellt, welche Regelungen jetzt gelten. Wichtig für Sie: Mit Agenda Lohn- und Gehaltsabrechnung rechnen Sie Kurzarbeitergeld gemäß den neuen gesetzlichen Bestimmungen problemlos ab.
Das Corona-Virus greift seit einigen Wochen in Deutschland um sich. Schon frühzeitig trafen wir die ersten Vorbereitungen, damit wir eins sicherstellen können: die tägliche Arbeit unserer Kunden wird nicht beeinträchtigt. In turbulenten Zeiten bieten wir Ihnen weiterhin das, was wir am besten können: einen reibungslosen Arbeitsalltag.