22. Juli 2020

Geltende Neuerungen im Rechnungswesen durch Corona-Maßnahmen

Senkung der Umsatzsteuer zum 01.07.2020

Die Senkung der Umsatzsteuer hat viele Auswirkungen auf die Finanzbuchführung. Ab dem 01.07.2020 werden neue Sachkonten und Steuerschlüssel für die korrekte Verbuchung benötigt. Agenda Software hat diese bereits im Programm implementiert.

Überbrückungshilfe

Die Überbrückungshilfe ist Teil des Konjunkturpaketes. Betriebe, die unter den Folgen der Corona-Krise leiden, können die Überbrückungshilfe des Bundes beantragen. Die Plattform ist seit dem 10.07.2020 erreichbar. Über die Plattform können die Daten manuell erfasst werden und die Förderhöhe wird sofort berechnet.
Da die Ermittlung der Fixkosten keiner Standard-Ermittlung aus der Buchhaltung entspricht, müssen die Daten aus der Buchhaltung manuell ermittelt werden. Eine generelle Schnittstelle für den Datenimport ist aktuell nicht verfügbar.
Die Antragstellung muss über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer erfolgen. Dafür ist eine Registrierung erforderlich.
Die Einreichung der Anträge ist seit dem 10.07.2020 möglich.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe, die corona-bedingt in den Monaten Juni bis August erhebliche Umsatzausfälle erleiden.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Wirtschaftsjahre ab 2020

Für die Jahre 2020 und 2021 wird als steuerlicher Anreiz für Investitionen die degressive Abschreibung wiedereingeführt. Diese beträgt das 2,5-fache der linearen Abschreibung, jedoch maximal 25 Prozent pro Jahr. In Agenda Anlagenbuchführung wurden die Voraussetzungen für die Erfassung geschaffen.

Längere Fristen für Investitionsabzugsbeträge

Nach § 7g Abs. 3 EStG kann der gebildete Investitionsabzugsbetrag bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr der Bildung folgenden Jahres auf ein begünstigtes Wirtschaftsgut übertragen werden. In den Fällen, in denen die dreijährige Frist in 2020 endet, erfolgt eine Verlängerung um ein Jahr auf Ende 2021. Auch diese Änderungen aus dem Konjunkturprogramm sind in Agenda Anlagenbuchführung integriert.

Online-Seminar

Im neuen Online-Seminar »Konjunkturpaket Corona – Auswirkungen im Rechnungswesen« erläutern wir die Änderungen anhand zahlreicher Praxisbeispiele.