24. April 2019
Bisher konnten sich Unternehmen mit weniger als dreißig Betriebsrentnern auf Antrag von der Pflicht zur Beitragsabführung befreien lassen. Ab Juli 2019 entfällt diese Möglichkeit. Damit wird für Kleinstzahlstellen die vollständige Anwendung des Zahlstellen-Meldeverfahrens zur Pflicht.
Mit Agenda erledigen KMU das Meldeverfahren direkt aus der Lohnsoftware heraus. Das erleichtert Personalern den Vorgang erheblich, denn sie müssen die Daten nicht über die externe Anwendung sv.net an die Sozialversicherungen übermitteln.
Viele Unternehmen zahlen ehemaligen Mitarbeitern Versorgungsbezüge. Dazu zählen Betriebsrenten, Pensionen oder Leistungen aus Direktversicherungen. Auf diese Zahlungen müssen Arbeitgeber Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen.
In welcher Höhe Beiträge anfallen, wird über ein Dialogverfahren mit den Krankenkassen ermittelt: das sogenannte Zahlstellen-Meldeverfahren. Die Zahlstelle, das ist der ehemalige Arbeitgeber des Bezugsempfängers.
Die Meldung der Versorgungsbezüge an die Sozialversicherungen muss seit 2011 elektronisch erfolgen. Das geht entweder über sv.net oder, wie bei Agenda Lohn- und Gehaltsabrechnung, direkt aus der Lohn-Software heraus.
Bisher waren Kleinstzahlstellen von der Pflicht zur Beitragsabführung ausgenommen. Das heißt: Betriebe mit weniger als dreißig sogenannten Versorgungsbezugsempfängern beziehungsweise Betriebsrentnern sind bislang nicht verpflichtet, die Beiträge einzubehalten und an die Krankenkassen abzuführen.
Diese Ausnahmeregel entfällt zum 01.07.2019. Damit geht die Pflicht zur Beitragsabführung an die Sozialversicherung auch für kleine Betriebe vom ehemaligen Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber über.
Die Zahlstellen müssen die Beiträge monatlich abführen. Ein Weg, die dafür benötigten Meldungen zu erstellen und an die Krankenkassen zu versenden, führt über sv.net. Das ist mit einem hohen manuellen Aufwand verbunden:
Dieses Vorgehen ist zeitaufwändig und muss jeden Monat wiederholt werden. Die gute Nachricht: Agenda Lohn- und Gehaltsabrechnung hat das elektronische Zahlstellen-Meldeverfahren vollständig integriert.
In der Agenda-Software erfassen Anwender alle für das Zahlstellen-Meldeverfahren nötigen Daten. Anschließend rechnen sie die Versorgungsbezugsempfänger wie gewohnt ab.
Die Software unterstützt an allen wichtigen Punkten bei der Kommunikation mit den Sozialversicherungen:
Der Vorteil für Anwender: Sie müssen die Daten nicht manuell in sv.net übertragen und haben den gesamten Prozess jederzeit im Blick.
Wenn Sie mehr zum Zahlstellen-Meldeverfahren mit Agenda wissen wollen, finden Sie hier eine detaillierte Beschreibung der Funktion.