07. November 2019

Lohn- und Gehaltsabrechnung für Pflegeeinrichtungen

Der Pflegelohn ist eine Welt für sich. Die Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) stellt hohe Anforderungen an die Verbuchung von Personalkosten von Sozial- und Pflegeeinrichtungen. Danach müssen im SKR 45 die Arbeitgeberkosten auf festgelegte Bereiche verbucht werden.

Ab dem Oktober 2019 ermöglicht Agenda die automatische korrekte Verbuchung der Personalkosten auf diese Bereiche. Dabei können einzelne Mitarbeiter prozentual auch auf mehrere Tätigkeitsbereiche geschlüsselt werden. Die Personalkosten werden dann automatisch in der Buchungsliste auf die jeweiligen Konten verbucht.

Sie wollen mehr zum Pflegelohn wissen, dann finden Sie alles wichtige hier oder vereinbaren Sie doch direkt einen Termin.

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Agenda Beratungstermin
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