07. November 2019
Der Pflegelohn ist eine Welt für sich. Die Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) stellt hohe Anforderungen an die Verbuchung von Personalkosten von Sozial- und Pflegeeinrichtungen. Danach müssen im SKR 45 die Arbeitgeberkosten auf festgelegte Bereiche verbucht werden.
Ab dem Oktober 2019 ermöglicht Agenda die automatische korrekte Verbuchung der Personalkosten auf diese Bereiche. Dabei können einzelne Mitarbeiter prozentual auch auf mehrere Tätigkeitsbereiche geschlüsselt werden. Die Personalkosten werden dann automatisch in der Buchungsliste auf die jeweiligen Konten verbucht.
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