23. Februar 2022
Null Aufwand, null Fehlerrisiko: Berechnung der AAG-Erstattungen und Antragstellung komplett automatisch mit Agenda Lohn- und Gehaltsabrechnung
Ab sofort nimmt eine neue Agenda-Funktion den Lohnprofis in Ihrem Unternehmen einen weiteren Verwaltungsvorgang komplett ab: der automatisierte AAG-Antrag. Die Software erkennt, wann AAG-Erstattungen beantragt werden können und in welcher Höhe. Die Anträge erstellt das Programm automatisiert mit jeder Monatsberechnung. Das spart Lohnabrechnern zahlreiche kleine Handgriffe und somit unterm Strich einiges an Bearbeitungszeit. Außerdem ist das Risiko von Flüchtigkeitsfehlern komplett ausgeschaltet.
Arbeitgeber müssen Erstattungsanträge nach dem Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz, AAG) im elektronischen Verfahren an die Krankenkassen übermitteln. Das erfolgt über die Lohnsoftware.
Hintergrund: Bei Krankheit oder Mutterschaft müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten weiterhin das Arbeitsentgelt zahlen. Das ist mit finanziellen Belastungen für das Unternehmen verbunden. Um hier für einen Ausgleich zu sorgen, erhalten Arbeitgeber von den Krankenkassen eine vollständige oder teilweise Erstattung der Lohnfortzahlung.
Das Schöne an der Digitalisierung in der Personalabrechnung ist: Alles, was digital abläuft, kann auch automatisiert werden. Und das nutzen wir bei Agenda zum Vorteil unserer Kunden.
Bisher unterstützte der praktische AAG-Assistent von Agenda die Sachbearbeiter bei der Antragstellung für das Ausgleichsverfahren. Durch vorausgefüllte Datenfelder ersparte die Funktion viel kleinteilige Arbeit bei der Antragstellung.
Ab sofort werden die Anträge in Agenda Lohn- und Gehaltsabrechnung bei jeder Monatsberechnung sogar komplett automatisch von der Software erzeugt. Dabei werden alle erstattungsfähigen Lohnarten ermittelt und die auf die Lohnart passende Teil-Lohnberechnung angewendet. Heißt für Sie als Anwender: Sie müssen für AAG-Erstattungsanträge tatsächlich keinen Finger mehr rühren.
Für Sie bringt die neue Funktion eine Reihe von Vorteilen:
Damit die AAG-Erstattungsanträge für das Umlageverfahren bei jeder Monatsberechnung automatisch erstellt werden können, treffen Sie diese Voreinstellungen:
Wenn Sie jetzt in der Lohn- und Gehaltsabrechnung eine Fehlzeit mit einem Kalenderschlüssel erfassen, bei dem AAG-Erstattungen beantragt werden können („Krankheit mit Lohfortzahlung“, „Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot“ oder „Mutterschaftsgeld“), erfolgen alle weiteren Schritte automatisiert.
Wenn Ihr Unternehmen zusätzlich Agenda Rechnungswesen im Einsatz hat, können Sie auch die Verbuchung der AAG-Erstattungen stark vereinfachen.
Dazu stellen Sie in den Programmdaten ein, dass die Erstattungsbeträge als Forderung an die Finanzbuchführung übermittelt werden. Die Software verzeichnet diese bei der Antragstellung als Offene Posten. Gehen die Zahlungen auf dem Geschäftskonto ein, verbucht sie der Kontoauszugsmanager automatisch.
Dank der verzahnten Prozesse im Agenda-System sparen Sie viel Zeit in der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Holen Sie sich hier alle Informationen, wie Agenda das Rechnungswesen in Ihrem Unternehmen so einfach und komfortabel wie möglich gestaltet.
Unser Ziel ist, die Personalabrechnung weitestgehend zu automatisieren. Denn so können Lohnfachkräfte sich viel stärker auf entscheidende Themen fokussieren, wie die kreative Gestaltung der Mitarbeiterentlohnung, Analysen der Gehaltsstruktur und Beratung der Geschäftsführung.
Deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, dass unsere Lohnsoftware Ihnen so viele kleinteilige Vorgänge wie nur möglich abnimmt. Gerade im Melde- und Bescheinigungswesen läuft das meiste mittlerweile elektronisch und nach einem wiederkehrenden Schema – der perfekte Angriffspunkt für Automatisierung.
Und wieviel Zeit und Geld Sie mit der Digitalisierung in der Lohn- und Gehaltsabrechnung sparen können, zeigt Ihnen unsere Software-Broschüre anhand konkreter Rechenbeispiele aus Ihrem Arbeitsalltag. Holen Sie sich hier den Gratis-Download und prüfen Sie das Sparpotenzial in Ihrem Unternehmen.
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