05. Februar 2024

Anstehende Änderungen durch das Wachstumschancengesetz

Mit Agenda sehen Sie allen Neuerungen gelassen entgegen

Um die Wirtschaft in Schwung zu bringen und Deutschland im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger aufzustellen, hat die Bundesregierung bereits 2023 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Neben dem Abbau bürokratischer Hürden bringt es zahlreiche gesetzliche Änderungen mit sich – wenn es kommt. Denn aufgrund großer Differenzen zwischen den Ländern und der Bundesregierung hat der Bundesrat einen Vermittlungsausschuss angerufen. Bis dieser getagt hat, verzögert sich das Inkrafttreten des Wachstumschancengesetz gegebenenfalls bis ins Frühjahr.

Unternehmen stehen dadurch vor großen Unsicherheiten bei ihren Planungen. Vor allem, da viele der geplanten Steueränderungen und -vereinfachungen rückwirkend zum 01.01.2024 aktiv werden.

Von der GWG-Grenze bis zur Lohnabrechnung – die wichtigsten Änderungen

Das Wachstumschancengesetz sieht eine Menge unterschiedlichster Maßnahmen vor, um die wirtschaftliche Entwicklung anzutreiben. Einige der wichtigsten Punkte – gerade unter dem Aspekt der rückwirkenden Gültigkeit – haben wir für Sie zusammengefasst:

  • Angehobene GWG-Grenze: Die GWG-Grenze legt fest, bis zu welchem Wert ein Vermögenswert als geringwertiges Wirtschaftsgut behandelt wird. Diese Güter können sofort vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden und müssen nicht über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Bemessungsgrenze soll rückwirkend zum Jahresbeginn 2024 von 800 Euro auf 1.000 Euro angehoben werden.

  • Befristete degressive Abschreibung: Geplant ist aktuell die begrenzte Einführung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter mit dem 2,5-Fachen des linearen Abschreibungssatzes, höchstens aber 25 Prozent der Anschaffungskosten, für den Zeitraum vom 01. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2024. Bei Wohngebäuden gilt ein Prozentsatz von 6 Prozent, ebenfalls rückwirkend vom 01. Oktober 2023, befristet auf 6 Jahre.

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung: Bei der Entgeltabrechnung gibt es nicht die eine maßgebende Änderung, sondern eine ganze Sammlung an kleinen Anpassungen und Neuerungen. Dazu zählen unter anderem die Erhöhung des Verpflegungsaufwands um bis zu 4 Euro pro Kalendertag, die Anhebung des Pauschalbetrags um 1 Euro bei Berufskraftfahrern, die in ihrem Fahrzeug übernachten, und die Anpassung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen auf 150 Euro pro Teilnehmer. Ebenso werden einige komplizierte Verfahren wie beispielsweise die Fünftelungsregelung bei der Lohnsteuer gestrichen. Unternehmen erwarten also viele kleinere Änderungen, die in der Masse dennoch großen Aufwand bedeuten können.

Mit Software und Wissen von Agenda immer auf der sicheren Seite

Wann das Wachstumschancengesetz in Kraft tritt? Das wissen wir nicht. Was wir wissen: Alle gesetzlichen Vorgaben werden in der Software gewohnt fristgerecht integriert. Bereits in der Vergangenheit war Agenda auch bei außerplanmäßigen Gesetzesänderungen immer einer der ersten Anbieter, die diese umgesetzt haben. Darauf können sich Agenda-Kunden auch beim Wachstumschancengesetz verlassen.

Damit die Masse an Änderungen nicht zum Bremsklotz in der täglichen Arbeit wird, geht die Umsetzung mit Agenda besonders leicht von der Hand. Lohnabrechnungen korrigiert die Software beispielsweise rückwirkend automatisch. Abschreibungen für bereits erfasste Güter lassen sich mit wenigen Klicks anpassen. Antworten auf alle Fragen zu den wichtigsten Änderungen erhalten Kunden zudem in passenden Online-Seminaren.

Bei allen Fragen immer up to date – mit Fachseminaren und Wissensangeboten

Mit der Agenda-Software geht die Arbeit schnell und sicher von der Hand. Damit nicht nur die Software stetig auf dem neuesten Stand ist, sondern auch Sie, gibt es bei Agenda passendes Wissen zu allen wichtigen Themen. Von der Finanzbuchführung bis zur Steuerberechnung stehen regelmäßig neue Fachseminare zu aktuellen Änderungen bereit.

Und jetzt ganz neu: Lohn-Xpert, das riesige Wissenspaket rund um die Entgeltabrechnung. Hier erwarten Sie Seminare, Fachliteratur, eine Rechtsauskunft und vieles mehr im günstigen Monatsabo. Darunter natürlich auch Fachseminare zu den Änderungen, die das Wachstumschancengesetz beim Lohn mit sich bringt. 

>> Hier erfahren Sie mehr zum Lohn-Xpert.

Gratis-Infopaket für Steuerberater

Informieren Sie sich jetzt über die Highlights der Agenda Software:

  • Alle Produkte kompakt und übersichtlich präsentiert.
  • Spielerische Interaktionen zum Kennenlernen
  • Durchblättern, ausfüllen, inspirieren lassen.­
Steuerberater Infopaket
Steuerberater Infopaket