22. Dezember 2021
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Vorschriften der Einheitsbewertung zur Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die daraufhin angestoßene Grundsteuerreform soll die Bemessung der Grundsteuer näher an dem tatsächlichen Wert ausrichten. Im Jahr 2022 werden jetzt die Grundlagen für die neue Grundsteuer festgestellt, so dass die Gemeinden bis zum Jahr 2025 neue Hebesätze für die Grundsteuer berechnen können.
Für Sie als Steuerberater bedeutet das eine erhebliche Mehrbelastung. Sie müssen nicht nur verschiedene Berechnungsmodelle (bund- und länderspezifisch) beachten, sondern haben für die Übermittlung der neu berechneten Daten gerade einmal vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 Zeit.
Erfahren Sie:
Je früher Sie damit anfangen, relevante Daten bei Ihren Mandanten anzufragen, desto besser. Nutzen Sie dafür am besten unsere kostenfreien Vorerfassungsbögen für Ihre Vorbereitungen.
Denn schon im März 2022 stehen Ihnen dann die ersten Funktionen von Agenda Grundsteuer zur Verfügung. Ab dieser Version importieren Sie die Vorerfassungsbögen bequem in die Software, übernehmen die Adressdaten aus Ihrem Kanzleisystem und kontaktieren Ihre Mandanten per Serien-Brief oder E-Mail. So erledigen Sie bereits vor dem Übermittlungstermin wichtige Vorarbeiten. Ihre Vorteile mit Agenda Grundsteuer ab März:
Schon einen Monat vor dem Übermittlungszeitraum, nämlich ab Juni 2022, steht Ihnen dann der erweiterte Umfang von Agenda Grundsteuer zur Verfügung:
Der vollständige Umfang steht Ihnen kurz darauf bereit. Hiermit stehen Ihnen alle Funktionen von Agenda Grundsteuer vollumfänglich zur Verfügung:
Unsere Lösung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes ist vollständig in die Agenda-Software integriert. Dadurch profitieren Sie von den gewohnten Vorzügen Ihres Agenda-Komplettsystems:
Die Nutzung von Agenda Grundsteuer ist übrigens bis zum 30.06.2022 völlig kostenfrei. Danach zahlen Sie nur 19 Euro im Monat zzgl. 7,90 Euro Übermittlungsgebühr. Sollten Sie bereits Agenda Steuerberechnung nutzen, entfällt der monatliche Grundpreis.
Machen Sie es sich und Ihren Mandanten besonders leicht. Entdecken Sie Agenda Grundsteuer und fangen Sie schon heute mit den Vorbereitungen an:
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