02. Dezember 2022
Was das neue Verfahren zur digitalen Krankmeldung für Steuerberater bedeutet und wie Sie es mit der Kanzlei-Software von Agenda komfortabel abwickeln können.
Bereits seit Januar 2022 befindet sich das neue Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in der Pilotphase. Nachdem das für Mitte 2022 geplante Ende der Pilotphase zunächst verschoben wurde, ist es nun zum 01.01.2023 so weit: Ab dem Jahreswechsel müssen Arbeitgeber das elektronische Verfahren zum Abruf von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei den gesetzlichen Krankenkassen nutzen. Den bekannten "gelben Zettel" wird es dann nicht mehr geben.
Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen rund um die elektronische Krankmeldung und wie Sie das Verfahren mit dem Kanzlei-System von Agenda einfach und komfortabel abwickeln:
Der schnelle Weg zur Lösung
Sie wissen bereits alles Wichtige rund um die elektronische Krankmeldung und wollen die Software kennenlernen, die Ihnen das Verfahren maximal erleichtert? Hier geht’s zum professionellen Kanzleisystem Agenda PLUS.
Die eAU ist ein weiterer Baustein bei der Digitalisierung bürokratischer Verfahren. Ziel ist, die leidige Zettelwirtschaft zu beenden. Und damit dem Mittelstand unterm Strich Geld zu sparen. Grundlage dafür ist das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III). Alle Details dazu finden Sie auf der Webseite des BMWi.
Für die Krankmeldung heißt das konkret: Der berühmt-berüchtigte „gelbe Zettel“ wird abgeschafft. Stattdessen bekommen die Arbeitgeber die für die Entgeltfortzahlung notwendigen Daten elektronisch von der jeweiligen Krankenkasse übermittelt.
Für den Arbeitnehmer ist das eine echte Erleichterung. Denn er muss nicht mehr dafür sorgen, dass die AU-Bescheinigung in Papierform rechtzeitig bei seinem Arbeitgeber eingeht. Wer krank im Bett liegt, hat andere Sorgen, als den „gelben Zettel“ per Post zu versenden. Oder gar persönlich im Personalbüro vorbeizubringen.
Für die Arbeitgeber und somit auch die Lohnabrechner in den Kanzleien sieht das jedoch anders aus.
Der Prozess der Datenübermittlung besteht im Fall der eAU aus zwei Vorgängen:
Und genau hier liegt die Krux für Lohnabrechner: Die digitale Krankmeldung wird nicht automatisch an die Arbeitgeber – oder auch die Kanzleien – übermittelt, sondern muss einzeln je Arbeitnehmer bei den Krankenkassen angefragt und abgerufen werden.
Eine automatisierte Übermittlung der eAUs würde gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstoßen. Aus diesem Grund gehen wir nicht davon aus, dass der Gesetzgeber das Verfahren nochmal anpasst und vereinfacht.
Für die Praxis heißt das: Der Arbeitnehmer muss sich nach wie vor arbeitsunfähig melden, den „gelben Zettel“ reicht er dafür nicht mehr ein. Die Lohnabrechner fragen dann die AU proaktiv je arbeitsunfähigem Mitarbeiter bei der jeweiligen Krankenkasse an. So fällt im Prozess zwar der Papierkram an sich erst einmal weg – dafür ist die Krankenkasse als Datenübermittler dazugekommen. Und gerade, weil die Kommunikation mit den Krankenkassen für die Lohnabrechner hinzukommt, bedeutet die eAU erst einmal keine Arbeitserleichterung für die Kanzleien. In Agenda Lohn- und Gehaltsabrechnung haben wir den Prozess trotzdem maximal vereinfacht. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie.
WICHTIG: Für Privatversicherte ändert sich nichts. Das eAU-Verfahren betrifft ausschließlich gesetzlich versicherte Arbeitnehmer.
Das Verfahren zur digitalen Krankmeldung steht in Agenda Lohn- und Gehaltsabrechnung seit Beginn der Pilotphase im Januar 2022 für Sie zur Verfügung. Lohnabrechner können damit die eAUs aus der Software heraus bei den Krankenkassen abrufen.
Den Einzelabruf je arbeitsunfähigem Mitarbeiter bei der jeweiligen Krankenkasse können wir nicht umgehen. Allerdings haben wir in der Lohnabrechnung unserer Kanzleisoftware einen Prozess für die eAU geschaffen, der das Verfahren so einfach wie möglich macht:
Das Verfahren zur eAU bringt einige ganz klare Vorteile mit sich – unabhängig davon, wie der Prozess in Ihrer Kanzleisoftware abgebildet ist:
Die digitale Krankmeldung bedeutet für Arbeitnehmer, dass sie sich im Krankheitsfall die komplette Zettelwirtschaft sparen. Sie müssen ihre Personalabteilung nur noch über den voraussichtlichen Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit informieren.
Für die Lohnbuchhaltung sieht das neue Verfahren erst einmal nach mehr Aufwand aus. Trotzdem ist es uns gelungen, die eAU in Agenda Lohn- und Gehaltsabrechnung so einfach und komfortabel wie möglich zu machen: Sie versenden die Anfragen für alle arbeitsunfähigen Mitarbeiter in nur einem Arbeitsschritt. Die Daten empfangen Sie automatisiert in der Software und verarbeiten sie direkt weiter. Sie müssen nicht den Weg über externe Portale gehen und keinen Systembruch in Kauf nehmen.
Übrigens: Agenda PLUS hat auch alle weiteren wichtigen Meldeverfahren integriert, wie zum Beispiel die Elektronische Entgeltbescheinigung (EEL) oder das Zahlstellen-Meldeverfahren (ZMV). Erfahren Sie auf unserer Webseite zur Kanzleisoftware, wie Sie mit dem integrierten Melde- und Bescheinigungswesen bis zu 20 Minuten Bearbeitungszeit pro Vorgang sparen.
Oder lassen Sie sich live an Ihrem Bildschirm von einem unserer Software-Experten zeigen, wie einfach und komfortabel Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit dem Kanzleisystem von Agenda abwickeln. Sichern Sie sich hier Ihren kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin.
Fritz Lindner
Leiter Produktmanagement Lohn- & Gehaltsabrechnung bei Agenda
Fritz Lindner leitet bei Agenda die Produktentwicklung der Software für die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Schon seit 17 Jahren arbeitet er mit seinem Team daran, alle Prozesse rund um die Entgeltabrechnung so einfach und komfortabel wie möglich zu machen. Keine leichte Aufgabe bei einem Arbeitsfeld, das sich aufgrund gesetzlicher Änderungen ständig verändert. Doch gerade diese spannende Herausforderung ist es, die Fritz Lindner und seine Kollegen Tag für Tag aufs Neue motiviert.
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