10. Juni 2020

Konjunkturpaket zur Corona-Krise beschlossen

Gemeinsam durch die Krise

Die Regierung hat ein umfassendes Konjunkturpaket zur besseren Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen sollen Familien, Unternehmen und Kommunen unterstützen.

Wann werden die Maßnahmen umgesetzt?

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach Prüfung und Zustimmung durch Parlament und Bundesrat. Geplant ist, dass die Gesetzesentwürfe am 17.06.2020 in den Bundestag eingebracht werden und voraussichtlich am 01.07.2020 rechtskräftig sind. Aktuell gibt es keine ausführlichen Informationen zu den Themen »Mehrwertsteuer-Konten« und »Rechnungsschreibung«. Über Neuerungen informieren wir umgehend.

Die notwendigen Anpassungen in der Agenda-Software stellen wir rechtzeitig in einer neuen Programmversion zur Verfügung.

Was sind die wesentlichen Eckpunkte des Beschlusses?

  • Einführung Programm für Überbrückungshilfen
    Vorgesehen ist ein nicht rückzahlbarer Betriebskostenzuschuss für Corona-bedingten Umsatzausfall.
  • Senkung des Mehrwertsteuersatzes ab 01.07.2020
    Der Mehrwertsteuersatz wird befristet für das zweite Halbjahr 2020 von 19 % auf 16 % gesenkt, der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 %.
  • Einführung degressiver Abschreibung
    Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird für die Jahre 2020 und 2021 eine degressive Abschreibung eingeführt.
  • Verschiebung Fälligkeit Einfuhrumsatzsteuer
    Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des Folgemonats verschoben.
  • Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags
    Dies gilt für 2020 sowie 2021 und ist bereits für die Steuererklärung 2019 verfügbar.
  • Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
    Geplant sind u. a. Optionsmodelle für Personengesellschaften sowie eine Erhöhung des Ermäßigungsfaktors (Einkünfte aus Gewerbebetrieb).
  • Neuregelung Kurzarbeitergeld
    Noch in diesem Jahr werden neue Regelungen vorgelegt, die ab 01.01.2021 gültig sind.
  • Erweiterte Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter
    Der Digitalisierung der Wirtschaft wird unverzüglich ein zusätzlicher Schub gegeben. Dies geschieht u. a. durch die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter.

Die weiteren geplanten Maßnahmen finden Sie in der Publikation des Bundesministeriums für Finanzen: »Eckpunkte des Konjunkturpakets: Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken«.

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