18. Mai 2020

Förderung für Beratung von corona-betroffenen Unternehmen

Viele Unternehmen leiden zunehmend unter der Corona-Wirtschaftskrise. Damit Berater Ihren Mandanten noch besser unter die Arme greifen können, werden nun Beratungsleistungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst, die über die steuerliche Beratung hinausgehen.

Diese Förderung unternehmerischen Know-hows für corona-betroffene Unternehmen gibt es seit Anfang April 2020. Ab sofort können Sie einen Antrag auf Beratungen für von Corona betroffene kleine und mittlere Unternehmen stellen. Dies gilt auch für Freiberufler ohne Eigenanteil. Übernommen wird das Honorar in Höhe des Beratungswerts von 4.000 Euro. Dabei stellt der Mandant den Antrag und das Geld wird sofort auf das Konto des Beraters überwiesen.

Wer darf den Antrag stellen?

Die Förderung richtet sich an:

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wer nicht antragsberechtigt ist, erfahren Sie hier.

Wer darf beraten?

Für das Förderverfahren sind selbstständige Berater/innen bzw. Beratungsunternehmen zugelassen, die ihren Umsatz überwiegend aus Beratungstätigkeiten erzielen. Zudem müssen sie vor der Antragsstellung beim BAFA mit Lebenslauf und Qualitätsnachweis registriert sein.

Welche Beratung kann gefördert werden?

Die Beratungsschwerpunkte sind:

  • Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • Zusätzlich spezielle Beratungen, um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (bis 4.000 Euro) sowie dem Standort des Unternehmens.

Welche Nachweise müssen vorgelegt werden?

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorgelegt werden. Welche das sind, erfahren Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Wo finde ich mehr Informationen?

Sämtliche Informationen zur Förderung unternehmerischen Know-hows finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Hier finden Sie auch alles, was Sie für die Antragsstellung benötigen.

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