23. Februar 2022
Null Aufwand, null Fehlerrisiko: Berechnung der AAG-Erstattungen und Antragstellung komplett automatisch mit Agenda Lohn- und Gehaltsabrechnung
Ab sofort nimmt eine neue Agenda-Funktion Ihnen als Buchhalter einen weiteren Verwaltungsvorgang komplett ab: der automatisierte AAG-Antrag. Die Software erkennt, wann AAG-Erstattungen beantragt werden können und in welcher Höhe. Die Anträge erstellt das Programm automatisiert mit jeder Monatsberechnung. Das spart Ihnen zahlreiche kleine Handgriffe und somit unterm Strich einiges an Bearbeitungszeit. Außerdem ist das Risiko von Flüchtigkeitsfehlern komplett ausgeschaltet.
Erstattungsanträge für Arbeitgeber müssen nach dem Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz, AAG) im elektronischen Verfahren an die Krankenkassen übermittelt werden. Das erfolgt über die Lohnsoftware.
Hintergrund: Bei Krankheit oder Mutterschaft müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten weiterhin das Arbeitsentgelt zahlen. Das ist mit finanziellen Belastungen für das Unternehmen verbunden. Um hier für einen Ausgleich zu sorgen, erhalten Arbeitgeber von den Krankenkassen eine vollständige oder teilweise Erstattung der Lohnfortzahlung.
Das Schöne an der Digitalisierung in der Personalabrechnung ist: Alles, was digital abläuft, kann auch automatisiert werden. Und das nutzen wir bei Agenda zum Vorteil unserer Kunden.
Bisher unterstützte der praktische AAG-Assistent von Agenda Sie als Lohnbuchhalter bei der Antragstellung für das Ausgleichsverfahren. Durch vorausgefüllte Datenfelder ersparte die Funktion viel kleinteilige Arbeit bei der Antragstellung.
Ab sofort werden die Anträge in Agenda Lohn- und Gehaltsabrechnung bei jeder Monatsberechnung sogar komplett automatisch von der Software erzeugt. Dabei werden alle erstattungsfähigen Lohnarten ermittelt und die auf die Lohnart passende Teil-Lohnberechnung angewendet. Heißt für Sie als Anwender: Sie müssen für AAG-Erstattungsanträge tatsächlich keinen Finger mehr rühren.
Für Sie bringt die neue Funktion eine Reihe von Vorteilen:
Damit die AAG-Erstattungsanträge für das Umlageverfahren bei jeder Monatsberechnung automatisch erstellt werden können, treffen Sie diese Voreinstellungen:
Wenn Sie jetzt in der Lohn- und Gehaltsabrechnung eine Fehlzeit mit einem Kalenderschlüssel erfassen, bei dem AAG-Erstattungen beantragt werden können („Krankheit mit Lohfortzahlung“, „Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot“ oder „Mutterschaftsgeld“), erfolgen alle weiteren Schritte automatisiert.
Wenn Sie für Ihre Mandanten auch die Finanzbuchhaltung übernehmen, können Sie im Agenda-Komplettsystem die Verbuchung der AAG-Erstattungen stark vereinfachen.
Dazu stellen Sie in den Programmdaten ein, dass die Erstattungsbeträge als Forderung an die Finanzbuchführung übermittelt werden. Die Software verzeichnet diese bei der Antragstellung als Offene Posten. Gehen die Zahlungen auf dem Geschäftskonto ein, verbucht sie der Kontoauszugsmanager automatisch.
Dank der verzahnten Prozesse im Agenda-System sparen Sie viel Zeit in der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Holen Sie sich hier alle Informationen, wie Sie mit dem Agenda-Komplettpaket für Profi-Buchhalter Ihre Arbeit so einfach und komfortabel wie möglich gestalten.
Unser Ziel ist, die Lohnbuchhaltung weitestgehend zu automatisieren. Denn nur so bleibt die Personalabrechnung für Ihre Mandanten dauerhaft lukrativ. Sie erledigen dadurch alle buchhalterischen Vorgänge maximal effizient und sparen wertvolle Arbeitszeit. Die können Sie nutzen, um Ihre Mandanten in strategischen Fragestellungen zu beraten – beispielsweise, was die Lohnentwicklung im Unternehmen betrifft oder wie Nettolöhne für die Mitarbeiter optimiert werden können.
Deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, dass unsere Lohnsoftware Ihnen so viele kleinteilige Vorgänge wie nur möglich abnimmt. Gerade im Melde- und Bescheinigungswesen läuft das meiste mittlerweile elektronisch und nach einem wiederkehrenden Schema – der perfekte Angriffspunkt für Automatisierung.
Dieser Artikel gehört zu den Themen:
Persönliches Gespräch
Für individuelle Fragen stehen unsere Berater an der Hotline gerne zur Verfügung: