24. April 2019

Zahlstellen-Meldeverfahren für Betriebsrentner: Beitragsabführung wird für alle Unternehmen zur Pflicht

Bisher konnten sich Unternehmen mit weniger als dreißig Betriebsrentnern auf Antrag von der Pflicht zur Beitragsabführung befreien lassen. Ab Juli 2019 entfällt diese Möglichkeit. Damit wird für Kleinstzahlstellen die vollständige Anwendung des Zahlstellen-Meldeverfahrens zur Pflicht.

Mit Agenda erledigen KMU das Meldeverfahren direkt aus der Lohnsoftware heraus. Das erleichtert Personalern den Vorgang erheblich, denn sie müssen die Daten nicht über die externe Anwendung sv.net an die Sozialversicherungen übermitteln.

zahlstellen-meldeverfahren
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Zahlstellen-Meldeverfahren: So funktioniert’s

Viele Unternehmen zahlen ehemaligen Mitarbeitern Versorgungsbezüge. Dazu zählen Betriebsrenten, Pensionen oder Leistungen aus Direktversicherungen. Auf diese Zahlungen müssen Arbeitgeber Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen.

In welcher Höhe Beiträge anfallen, wird über ein Dialogverfahren mit den Krankenkassen ermittelt: das sogenannte Zahlstellen-Meldeverfahren. Die Zahlstelle, das ist der ehemalige Arbeitgeber des Bezugsempfängers.

Die Meldung der Versorgungsbezüge an die Sozialversicherungen muss seit 2011 elektronisch erfolgen. Das geht entweder über sv.net oder, wie bei Agenda Lohn- und Gehaltsabrechnung, direkt aus der Lohn-Software heraus.

Änderungen im Zahlstellen-Meldeverfahren 2019

Bisher waren Kleinstzahlstellen von der Pflicht zur Beitragsabführung ausgenommen. Das heißt: Betriebe mit weniger als dreißig sogenannten Versorgungsbezugsempfängern beziehungsweise Betriebsrentnern sind bislang nicht verpflichtet, die Beiträge einzubehalten und an die Krankenkassen abzuführen.

Diese Ausnahmeregel entfällt zum 01.07.2019. Damit geht die Pflicht zur Beitragsabführung an die Sozialversicherung auch für kleine Betriebe vom ehemaligen Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber über.

Beitragsabführung mit sv.net: unpraktisch

Die Zahlstellen müssen die Beiträge monatlich abführen. Ein Weg, die dafür benötigten Meldungen zu erstellen und an die Krankenkassen zu versenden, führt über sv.net. Das ist mit einem hohen manuellen Aufwand verbunden:

  • Der Bearbeiter muss die Daten aus der Lohnsoftware entnehmen.
  • Er befüllt einzeln Feld für Feld im Formular auf sv.net.
  • Im Einzelfall muss er sich nach Versand der Meldung immer wieder auf sv.net einloggen, um zu prüfen, ob Rückmeldungen der Krankenkassen vorliegen.

Dieses Vorgehen ist zeitaufwändig und muss jeden Monat wiederholt werden. Die gute Nachricht: Agenda Lohn- und Gehaltsabrechnung hat das elektronische Zahlstellen-Meldeverfahren vollständig integriert.

Beitragsabführung aus der Lohnsoftware ist der schönere Weg

In der Agenda-Software erfassen Anwender alle für das Zahlstellen-Meldeverfahren nötigen Daten. Anschließend rechnen sie die Versorgungsbezugsempfänger wie gewohnt ab.

Die Software unterstützt an allen wichtigen Punkten bei der Kommunikation mit den Sozialversicherungen:

  1. Die Software erkennt automatisch, wenn Meldungen an die Krankenkasse nötig sind.
  2. Über das Agenda-Rechenzentrum versenden die Bearbeiter die Meldungen direkt aus der Software heraus.
  3. In der Software werden abrechnungsrelevante Informationen zur Beitragsabführung von der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt. Notwendige Daten – wie weitere Bezüge und die Betragsgrenze, bis zu der die Versorgungsbezüge beitragspflichtig sind – werden automatisch von der Krankenkasse gemeldet und in die Lohn-Software zur Abrechnung übernommen.

Der Vorteil für Anwender: Sie müssen die Daten nicht manuell in sv.net übertragen und haben den gesamten Prozess jederzeit im Blick.

Weitere Informationen

Wenn Sie mehr zum Zahlstellen-Meldeverfahren mit Agenda wissen wollen, finden Sie hier eine detaillierte Beschreibung der Funktion.