16. Juli 2020

Überbrückungshilfe kann ab sofort beantragt werden

Es ist soweit: Die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes startet. Diese ist für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb wegen der Corona-Krise stark einschränken bzw. ganz einstellen mussten. Durch die Überbrückungshilfe können KMU weitere Liquiditätshilfen erhalten.

Wie wird die Überbrückungshilfe beantragt?

Für die Beantragung der Überbrückungshilfe gibt es ein Portal beim Wirtschaftsministerium (BMWi). Dieses ist seit Mittwoch, 8. Juli, freigeschaltet. Möglich ist die Beantragung durch Steuerberater, vereidigte Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer. Diese müssen sich zunächst registrieren.

Wie läuft die Registrierung ab?

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten sie einen Pin-Brief per Post. Das dauert in der Regel zwei bis drei Tage. Nur mit diesem Pin ist der Zugang zum Portal möglich, und somit kann auch dann erst ein Antrag gestellt werden.

Wie geht es nun weiter?

Noch gibt es keinerlei Schnittstellen für den Import von Daten in das Portal. Dieses sieht bislang eine reine manuelle Erfassung der Antragsdaten und Werte vor. Die Förderhöhe wird im Portal berechnet, hier erfolgt auch die Antragsübermittlung. Auch für die Übermittlung gibt es keine Schnittstelle. Somit ist eine direkte Übergabe von Werten aus betriebswirtschaftlichen Software-Lösungen oder der Versand des Antrages darüber nicht möglich.

Sie haben noch Fragen?

Für die Überbrückungshilfe gibt es eine Sammlung an häufigen Fragen mit passenden Antworten. Diese finden Sie hier.

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