14. Mai 2020

Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise

Das Bundesfinanzministerium hat ein neues BMF-Schreiben zur Verlängerung der Erklärungsfrist für vier­tel­jähr­li­che und mo­nat­li­che Lohn­steu­er­-An­mel­dun­gen wäh­rend der Co­ro­na-Kri­se veröffentlicht:

»Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden, soweit sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln.«

Das BMF-Schreiben können Sie hier abrufen.

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