18. Januar 2012

Qualifizierter Meldedialog im DEÜV-Meldeverfahren

Krankenkassen werden zur zentralen Stelle des Meldedialogs

Bisher fand das elektronische Meldewesen immer nur in eine Richtung statt, vom Steuerpflichtigen oder seinem Vertreter zu den Krankenkassen. Dieses Verfahren erfährt in 2012 umfangreiche Änderungen. Ab sofort nimmt die Krankenkasse als zentrale Stelle des Meldedialoges rund um den Sozialausgleich eine Reihe von Prüfungen vor. Die Kassen haben dafür die besten Voraussetzungen, da bei Ihnen alle beitragspflichtigen Einkommen in Form von Meldungen zusammenfließen.

Der Qualifizierte Meldedialog in der Praxis

Umgesetzt wird das "Dialogverfahren" durch Einführung einer neuen Meldung an die Krankenkasse, wenn einer der folgenden Sachverhalte auf einen Arbeitnehmer zutrifft:
 

  • Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern
  • Unständige Beschäftigung
  • Arbeitgeber kann Sozialausgleich nicht durchführen
  • Weitere Einnahmen, die Krankenkassen-Beitragspflichtig sind

 
Durch den Meldedialog kann die Krankenkasse die Gesamteinnahmen eines Arbeitnehmers ermitteln. Der Arbeitgeber erhält dann Rückmeldung über die für den Sozialausgleich geltenden Durchführungsbestimmungen. Weiterhin hilft der Meldedialog im Falle von Mehrfachbeschäftigungen dabei, festzustellen wann die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist.
 
Die Krankenkasse hat eine Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber bei folgenden Sachverhalten:
 

  • Bei weiteren beitragspflichtigen Einnahmen des Arbeitnehmers
  • Bei Anspruch auf Sozialausgleich, inkl. des anzuwendenden Berechnungsverfahrens (in 2012 ausgesetzt, da der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf null Euro festgesetzt wurde)
  • Bei Einkommen in der Gleitzone über die abzuführenden Beträge
  • Jährlich zum 30. April über die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge bei Überschreiten der Bemessungsgrenze

 
Die elektronische Rückmeldung der Kassen werden ohne manuellen Eingriff direkt in die entsprechenden Abrechnungssysteme übertragen und sollen die korrekte Ermittlung der Sozialbeiträge deutlich erleichtern.

Mit AGENDA bestens gerüstet: Neue Registerkarte in der Software

AGENDA hat aufgrund des neuen Verfahrens eine zusätzliche Registerkarte in den Personaldaten integriert, die alle Anforderungen des Qualifizierten Meldedialogs abdeckt. Was AGENDA-Anwender in der Praxis beachten sollten, zeigen unsere Referenten ausführlich in unseren Jahreswechsel-Seminaren.