Körperschaftsteuer-Software
Körperschaftsteuer-Erklärungen erstellen und elektronisch versenden
Mit der Steuer-Anwendung erstellen Sie Körperschaftsteuer-Erklärungen für Veranlagungszeiträume ab 2004. Dabei ist die Software-Lösung zur Erstellung der Gewerbesteuer-Erklärung direkt integriert, so dass Sie beide Steuererklärungen in einem Zug anfertigen können.
Die Erfassungsmaske der Anwendung orientiert sich an den amtlichen Steuerformularen. Die praktische Quick-Erfassung erleichtert Ihnen die Arbeit.
Professionelle Anwendungserweiterungen "Organschaft" und "Kapitalertragsteuer"
Optional erhalten Sie in der Anwendung Körperschaftsteuer die Erweiterungen zur Erfassung und Berechnung der Anlage ORG (Organschaft) sowie zur Anmeldung der Kapitalertragsteuer. Ausführlichere Informationen zu „Organschaft“ und „Kapitalertragsteuer“ lesen Sie in der Produktbeschreibung zur Körperschaftsteuer-Software.

Sinnvolle Arbeitsabläufe und automatisierte Prüfverfahren geben Sicherheit
Die Steuerberechnung zeigt Ihnen den endgültigen Steuerbilanzgewinn oder Jahresüberschuss auf Basis des erfassten vorläufigen Gewinns oder Jahresüberschusses. Aus diesem Ergebnis berechnet die Anwendung Tantiemen, das zu versteuernde Einkommen, die festzusetzenden Steuern sowie die erforderlichen Steuerrückstellungen.
Eine integrierte Prüfroutine macht auf Fehler aufmerksam und Detailberechnungen geben Aufschluss über die Herkunft der Zahlen.
Körperschaftsteuer integriert im AGENDA-Gesamtsystem
Körperschaftsteuer ist voll in das AGENDA-Softwaresystem für Steuerberater integriert, bezieht Daten von anderen Anwendungen und stellt selbst Daten zur Verfügung.
Profitieren Sie von einer konsistenten und flüssigen Datenhaltung.
Informieren Sie sich auch über weitere Steueranwendungen
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Mit der Anwendung erstellen Sie die Steuererklärungen nach aktuell geltendem Erbschaftsteuergesetz.
Software für die Erbschaft- und Schenkungsteuer-Erklärung
Elektronische Bescheid-Prüfung
Mit der Anwendung steht Ihnen ein zentrales Instrument zur Erfassung von Steuer- und Vorauszahlungs-Bescheiden zur Verfügung.


