02. Januar 2012

E-Bilanz: Es ist so weit

Erstmalig soll die Bilanz im XBRL-Format übermittelt werden

Ein neues Jahr bringt stets auch eine Vielzahl an gesetzlichen Änderungen und Neuerungen mit sich. Ein besonders wichtiger Punkt: Die erstmalige Anwendung der E-Bilanz, die für alle Wirtschaftsjahre nach 31.12.2011 gilt. Für die Übermittlung ist das amtlich vorgeschriebene XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) festgelegt.
 

Davon betroffen sind alle bilanzierenden Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Absatz 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln - unabhängig davon, ob die Inhalte nach den handelsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen sind oder freiwillig aufgestellt werden.

 

Zwar gibt es eine Übergangsfrist (Nichtbeanstandungsregel), die die E-Bilanz erst ab dem Wirtschaftsjahr 2013 zur Pflicht macht, es macht aber durchaus Sinn, sich frühzeitig auf die neue Gliederungstiefe der vorgegebenen XBRL-Taxonomie vorzubereiten.

Neue Konten, neue Bilanzschemen: Mit AGENDA sind Sie "up to date"

In unseren Rechnungswesen-Anwendungen haben wir die nötigen Änderungen in Bezug auf die E-Bilanz umgesetzt und liefern diese mit der DVD "Januar 2012" an Sie aus. So können Sie sich zeitnah auf die neu vorgegebene Gliederungstiefe vorbereiten.
 
Detail-Informationen zum Thema E-Bilanz finden Sie im aktuellen BMF-Schreiben (PDF) vom 28.09.2011.