Kurzarbeitergeld, Altersteilzeit, Darlehen, Pfändung und Bescheinigungswesen
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Kurzarbeitergeld / Altersteilzeit
Die gesetzlichen Besonderheiten, die bei der Altersteilzeit und bei der Kurzarbeit zu berücksichtigen sind, können automatisch abgerechnet werden.
Pfändung / Darlehen
Bei Lohnpfändungen wird der pfändbare Betrag von bis zu drei Pfändungen mit unterschiedlichen Rangfolgen ermittelt. Zusätzlich erfolgt eine
automatische Überwachung der Pfändungs- und Darlehensraten. Ist die Schuld getilgt, so wird dies entsprechend bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt.
Bescheinigungswesen
Im Bescheinigungswesen stehen zahlreiche
Bescheinigungen (z.B. zur Berufsunfähigkeit) und Formulare für
Krankenkassen, Finanzamt und Arbeitsamt zur Verfügung. Diese werden automatisch mit Stammdaten gefüllt und im Auswertungsexplorer gespeichert. Sie können auch bereits erstellte Formulare jederzeit verändern und ausdrucken.